Allgemein


Die obergerichtliche Rechtsprechung, der sich der Senat anschließe, lege die Formulierung "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterben" dahingehend aus, dass hiervon auch die Fälle erfasst werden sollten, in welchen die Ehegatten innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander verstürben und der Überlebende in dieser Zeitspanne daran gehindert sei, ein neues Testament zu errichten. Eine für den Fall des gleichzeitigen Versterbens getroffene Erbeinsetzung gelte aber grundsätzlich nicht für den hier vorliegenden Fall, dass die Ehegatten nacheinander in erheblichem zeitlichen Abstand verstürben.

Der Erbe bei gleichzeitgem Ableben


Nachricht A 030/2019 Urlaubsabgeltung gibt es nicht „doppelt gemoppelt“ Das Landesarbeitsgericht Köln hatte sich in der Vergangenheit mit einem eher kuriosen Fall der Urlaubsabgeltung und Freistellung zu befassen. Im Verfahren Landesarbeitsgericht Köln 7 Sa 177/17 verlangte ein Arbeitnehmer mittelbar gleich „zweimal“ Urlausabgeltung. Die Lehre aus dem Fall Hat der Arbeitgeber […]

Urlaubsabgeltung und Freistellung


Hat der frühere Arbeitnehmer - wie hier der Kläger - die nach § 74c Abs. 2 HGB verlangte Auskunft nicht erteilt, kann der Arbeitgeber die Zahlung der Karenzentschädigung verweigern, bis er die Auskunft erhält (BAG 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III 1 der Gründe, BAGE 55, 309).

Karenz-Entschädigung und Verdienst




Eine gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit verstoßende und damit unzulässige Rechtsausübung kann ausnahmsweise vorliegen, wenn sich eine Betriebspartei auf eine formale Rechtsposition beruft, die sie durch ein in erheblichem Maße eigenes betriebsverfassungswidriges Verhalten erlangt hat.

Unzulässige Rechtsausübung des Betriebsrats


Das Recht zur Totenfürsorge steht in erster Linie demjenigen zu, den der Verstorbene mit den Angelegenheiten der Bestattung betraut; soweit keine Bestimmung erfolgt, sind gewohnheitsrechtlich die Angehörigen entsprechend ihrer familiären Nähe zum Verstorbenen zuständig.

Totenfürsorge