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Hier können Sie bereits im Vorfeld grob die Kosten einschätzen, welche durch unsere Tätigkeit auf Sie zukommen können. Hierbei handelt es sich um gesetzlich vorgegebene Rahmendaten. Die Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.

Vielleicht haben Sie auch einen Anspruch auf staatliche Hilfe gegen die Gerichtskasse, welche Sie bei der Finanzierung des Prozesses unterstützt. Wichtig: es darf weder eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig, noch eine andere Person zur Prozessfinanzuerung verpflichtet sein.

Sie verfügen weder über eine Rechtsschutzversicherung, noch haben Sie eine Berechtigung auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe? Vielleicht ist dann iubel etwas für Sie!

Sie wollen eine Pfändung selbst einleiten, oder sehen sich dieser ausgesetzt. Hier können Sie grob die Höhe der pfändbaren Beträge ermitteln.

Hier können Sie Ihren denkbaren künftigen Lohn berechnen.

Hier können Sie die Höhe Ihre voraussichtlichen Lohnsteuer berechnen.

Hier finden Sie wichtige Informationen zu möglichen Unterhaltspflichten und Unterhaltsansprüchen.

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