
In letzter Zeit berufen sich allerdings auch Fitness-Studio-Ketten zunehmend und pauschaliert auf den Anspruch zur Anpassung der Vertragsbedingungen, indem sie meist einseitig eine Vertragsänderung erklären. Hierbei handelt es sich zumeist um die einseitige Erklärung, die Vertragslaufzeit verlängere sich z. B. um die lockdownbedingten Monate der Schließung des Studios. Begründung: hierdurch erleide der Kunde schließlich keinen Nachteil.