Allgemein


Der Enterbte hat jedoch gegen den oder die Erben das Recht, die Zahlung seines Pflichtteils zu verlangen. Hierbei handelt es sich um den hälftigen Wert des Erbteils, der entzogen wurde.

Kein Pflichtteil


Nachricht A 016/2019 Streit mit dem Chef ist vorprogrammiert Die Online-Krankschreibung ist derzeit in aller Munde. Stellt sich allerdings die Rechtslage tatsächlich so eindeutig dar, wie der Anbieter dieser Dienstleistung behauptet? Das Angebot Der Anbieter wirbt derzeit auf seiner Internet-Seite wie folgt: Sie sind arbeitsunfähig wegen Erkältung und müssten daher […]

Krankschreibung per WhatsApp


Angesichts des Umstandes, dass der Erblasser ausweislich seines Testaments Eigentümer von Hausgrundstücken war, sieht die Kammer die Zuweisung des Hundes an den Beteiligten zu 1 nicht als Erbfolge im Sinne von § 1922 BGB, sondern als Vermächtnis an, wobei die Anordnung, die Aufwendungen für die Pflege des Hundes aus den Mieten der Häuser zu begleichen, eine Auflage an den oder die Erben sein dürfte.

Kann ein Tier erben?



Im zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte die Arbeitnehmerin vom 01.01.2013 bis zum 15.12.2015 Elternzeit unter vollständiger Freistellung von der Arbeitsverpflichtung genommen. Nach Kündigung mit Schreiben vom 23.03.2016 verlangte die Klägerin auch Gewährung des Urlaubs, welcher während der Elternzeit entstanden sei. Die Arbeitgeberin verweigerte diese Urlaubsgewährung. Mit Schreiben vom 04.04.2016 gewährte die Arbeitgeberin Urlaub für den Zeitraum nach Rückkehr aus der Elternzeit, während sie mit diesem Schreiben eine weitere Urlaubsgewährung für Zeiten der Elternzeit ablehnte.

Urlaubsanspruch und Elternzeit


Der Aufhebungsvertrag, mit welchem der Arbeitnehmer der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zugestimmt hat, kann selbst dann nicht widerrufen werden, wenn dieser Vertrag in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers auf Betreiben des Arbeitgebers geschlossen wurde.

Kein Widerruf des Aufhebungsvertrages


Bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 BUrlG kann der Verfall von Urlaub daher in der Regel nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt.

Verfall von Urlaubsansprüchen