Erben ist nicht zuletzt infolge dieser Entscheidung dringend anzuraten, die Wortwahl des Gesetzgebers im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ernst zu nehmen. Andernfalls drohen massive wirtschaftliche Verluste, weil Steuerfreibeträge oder steuerliche Sondertatbestände nachträglich wegfallen können.