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Auf unserem „Blog www.schupppartner.blog“ finden Sie interessante Informationen, welche wir Ihnen regelmäßig auch auf diesem Wege zur Verfügung stellen.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Veröffentlichungen im konkreten Einzelfall keinesfall eine Beratung ersetzen können. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie auch in unserem Impressum (Haftungsausschluss). Wollen Sie mehr wissen, können Sie auch gerne unsere Mandanten-Information abonnieren.


Erben ist nicht zuletzt infolge dieser Entscheidung dringend anzuraten, die Wortwahl des Gesetzgebers im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz ernst zu nehmen. Andernfalls drohen massive wirtschaftliche Verluste, weil Steuerfreibeträge oder steuerliche Sondertatbestände nachträglich wegfallen können.

Eigenheim geerbt



Mit dem Eigenbedarf als Kündigungsgrund eines Mietverhältnisses befasste sich der Bundesgerichtshof in letzter Zeit gleich mehrfach (insbesondere BGH VIII ZR 167/17 und VIII ZR 180/18). Hierbei hob der 8. Senat zuletzt wiederholt hervor, dass es sich bei der Feststellung dieses Kündigungsgrundes stets um eine Einzelfall-Entscheidung handele, bei welcher sich pauschalierte Prüfungen verböten.

Eigenbedarf



Arbeitnehmer, welche eine Arbeitszeit-Dokumentation vorsätzlich fehlerhaft führen, müssen mit einer wirksamen verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.

Job weg!


Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn. In einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen, nicht aber durch eine – sei es auch jahrzehntelange – Übung unter Grundstücksnachbarn.

Kein Gewohnheitsrecht


Über nur wenige Teilbereiche des Arbeitsrechts kursieren so viele Mythen und Legenden, wie über die Vereinbarung einer Probezeit.

Mythen und Legenden