Der Arbeitnehmer kann, bei Hinzutreten bestimmter Voraussetzungen, einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber haben, wenn dieser ihn im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht, auf die Notwendigkeit zur Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend/arbeitslos, ausdrücklich hinweist. Unterlässt der Arbeitgeber diesen Hinweis, kann er dem gekündigten Arbeitnehmer zum Schadensersatz verpflichtet […]