Arbeitsrecht



Auch in Ansehung der langen Beschäftigungszeit war keine vorherige Abmahnung erforderlich. Der Kläger hat in einer Zeit der Pandemie, als Desinfektionsmittel Mangelware war und in Kenntnis davon, dass auch die Beklagte mit Versorgungsengpässen zu kämpfen hatte, eine nicht geringe Menge Desinfektionsmittel entwendet. Damit hat er zugleich in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgingen. In Ansehung dieser Umstände musste ihm klar sein, dass er mit der Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährdete.

Desinfektionsmittel gestohlen


Aus diesem Grunde wir ein seriöser Arbeitgeber regelmäßig dem Arbeitnehmer auch eine gewisse, angemessene Bedenkzeit unter vorheriger Aushändigung des Aufhebungsvertrages im Entwurf gewähren.

Rücktritt, Widerruf und Anfechtung



Die Parteien eines Tarifvertrags können in diesem nicht wirksam vereinbaren, dass Ansprüche aus dem Tarifvertrag trotz beiderseitiger Tarifgebundenheit nur dann bestehen sollen, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Einführung des Tarifwerks durch eine Bezugnahmeklausel auch individualvertraglich nachvollziehen. Eine solche Bestimmung liegt außerhalb der tariflichen Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien.

Zahlung erhöhter Vergütung – Bezugnahme-Klausel entbehrlich


Arbeitnehmer sollten in Anbetracht der schlussendlich noch nicht belastbaren Klärung dieser Rechtsfrage zum einen - dies sollte selbstverständlich sein - mit dem ihnen anvertrauten fremden Fahrzeugen äußerst vorsichtig und sorgsam umgehen, andererseits sicherstellen, dass eventuelle Schäden am Fahrzeug bei Privatfahrten durch anderweitige Versicherungen, z. B. Diensthaftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Bestenfalls treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine vertragliche Abrede dazu, wie in solchen Fällen verfahren werden soll.

Ärger mit dem Dienstwagen