Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht


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Liebe Rechtssuchende,

schnell ist es geschehen. Eine Unachtsamkeit und man ist Beteiligter eines Verkehrsunfalls.

Ob als Geschädigter oder Schädiger. Häufig ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts erforderlich, sei es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung erfolgreich durchzusetzen, sei es, um sich gegen falsche Vorwürfe des Gegners oder der Polizei zu behaupten.

In vielen Teilbereichen des Lebens kommt der Bürger gewollt oder ungewollt in Konflikt mit dem „strafenden“ Staat, so auch als Teilnehmer des Straßenverkehrs. Ob Verwarnung oder Bußgeldbescheid, je nach Art des Vorwurfs bietet es sich an, nicht einfach die Vorwürfe der bearbeitenden Behörde zu akzeptieren.

Dies gilt umso mehr, als wenn es um den Entzug der Fahrerlaubnis, drohende Fahrverbote oder Punkte in Flensburg geht.

Im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, kann im Einzelfall ebenso bedeutsam sein, wie über eine gute Arbeitsstelle zu verfügen.

Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die der Gesetzgeber als nicht so erheblich
ansieht, dass sie durch strafgerichtliche Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden müssten,
sondern die auch durch eine Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden
können. Die Entscheidung, ob ein Rechtsverstoß als Straftat oder nur als Ordnungswidrigkeit
eingeordnet wird, richtet der Gesetzgeber daran aus, wie strafwürdig und strafbedürftig die
verbotene Handlung ist.
Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bedarf wegen ihres geringeren Unrechtsgehalts
nicht der Durchführung eines gerichtlichen Strafverfahrens. Stattdessen sind zur Ahndung
Verwaltungsbehörden befähigt; in verschiedenen, durch Gesetz ausdrücklich übertragenen
Angelegenheiten geschieht dies auch durch die Polizei oder vereinzelt durch die Staatsanwaltschaft.
Hierdurch wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt und die Justiz wird
entlastet. Dem Betroffenen bleiben die Nachteile eines Strafverfahrens erspart. Eine gerichtliche
Kontrolle findet nur dann statt, wenn der Betroffene mit der Entscheidung der Verwaltungsbehörde
nicht einverstanden ist (Quelle Bundesjustizministerium)

Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ordnungswidrigkeitenverfügungen, also insbesondere der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Bußgeldbescheiden bin ich Ihnen gerne behiflich.

Gleiches gilt für die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen.

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