Christoph Schupp Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht |
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Liebe Rechtssuchende,
hier finden Sie künftig aktuelle Informationen rund um die Themen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht regelt die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt und ist normiert in den §§ 535 ff. BGB.
Leider ist gerade dieses für die Allgemeinheit wichtige Rechtsgebiet unübersichtlich gestaltet und für den juristischen Laien unverständlich. Nur in wenigen anderen Rechtsgebieten werden rechtliche Grundprinzipien aus sozialpolitischen Gründen heraus so durchbrochen, wie hier.
Wer die Grundregeln nicht kennt, wird die Ausnahmen nicht verstehen.
Der inzwischen eingeführte Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht war daher überfällig und hat auch ohne eigene Verfahrensordnung im Mietrecht, zweifelsohne seine Berechtigung. Leider ist nämlich das Rechtsgebiet besonders unübersichtlich gestaltet, da die Regelungen der §§ 535 ff. BGB grundsätzlich sowohl für bewegliche als auch unbewegliche Sachen anwendbar sind. Hinzutreten die Gesetzesänderungen zum Mietrecht, zuletzt das Mietrechtsänderungsgesetz vom 11.03.2013.
Aktuelle Bestrebungen wie die sog. „Mietbremse“ und andere gesetzgeberische Vorhaben stellen leider auch keine befriedigende Vereinheitlichung und Vereinfachung der Rechtsmaterie dar, sondern erhöhen allenfalls die juristische Komplexität.