iubel · Die Prozessfinanzierung


Sofort-Rechtsschutz ohne eigenes Risiko

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, welche eintrittspflichtig wäre?
Vielleicht hilft unser Partner

Was ist passiert?

Sie wurden durch einen anderen geschädigt, die Gegenseite zahlt allerdings nicht freiwillig. Sie haben keine Rechtsschutzversicherung, oder diese hat bereits die Deckung abgelehnt? Ihre Anwartschaftszeit der Rechtsschutzversicherung ist vor Eintritt des Schadensereignisses noch nicht abgelaufen.

Für diesen Fall droht nicht nur ein langwieriger, sondern auch kostenintensiver Prozess. Vorschüsse auf die voraussichtlichen eigenen Rechtsanwaltskosten müssen ebenso entrichtet werden, wie Gerichtskostenvorschüsse, mögliche Gutachter-Kosten und vieles mehr. Selbst wenn man schlussendlich den Rechtsstreit gewonnen hat, ist noch lange nicht gesichert, dass die eigenen Ansprüche bei der Gegenseite auch durchsetzbar sind.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir werden für Sie – wie gewohnt – zuverlässig kompetent und schnell anwaltlich tätig.

Für den Fall, dass die gerichtliche Durchsetzung notwendig wird, überlassen wir iubel auf Ihren Wunsch hin die notwendigen Informationen damit der Prozess-Finanzierer schnell und unbürokratisch unter Nutzung moderner Datenverarbeitung über Ihre Prozessfinanzierung entscheiden kann. Hierbei wird ein moderner Algorithmus eingesetzt, nachdem Ihre Daten zuvor anonymisiert wurden. Zur notwendigen Datenübermittlung an iubel müssen Sie uns allerdings gegenüber iubel von unserer Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbinden, damit diese das allgemeine Prozess-Risiko, welches übernommen werden soll, prüfen kann.

Diese Entbindung erfolgt bei uns standardmäßig auch bei der Korrespondenz einer Rechtsschutzversicherung bereits bei Mandatsanbahnung.

Trage ich ein eigenes Prozess-Risiko?

Hat iubel positiv entschieden und Ihnen die Zusage erteilt, Ihren Prozess zu finanzieren, so müssen Sie nur noch mit iubel eine entsprechende Vereinbarung schließen. Auch hierfür zahlen Sie zunächst einmal Nichts.

Sollten Sie den Rechtsstreit trotz positiver Prognose verlieren, so übernimmt iubel alle zu Ihren Lasten entstandenen Kosten.

Sollten Sie gewinnen und den Anspruch schlussendlich erfolgreich durchsetzen, so zahlen Sie von dem durch Sie erstrittenen Betrag einen Anteil von 25-35 %. Im Arbeitsrecht ist grundsätzlich bei Zahlungsansprüchen und erstrittenen Abfindungen ein Betrag in Höhe von 17,5 % fällig.

Sie können die notwendigen Informationen auch gleich bei Iubel finden.

Benötigen Sie nähere Informationen? Sprechen Sie uns an! Sie können uns aber auch gerne anschreiben.

    Nähere Einzelheiten zur der durch uns vorgenommenen Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für Rückfragen stehen wir gerne unter info@schupp-und-partner.de zur Verfügung.

    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auch unter https://schupp-und-partner.de/impressum-3/.