Hilfe beim Diesel Skandal


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Sachverhalt

Verschiedene namhafte Auto-Hersteller mussten zwischenzeitlich öffentlich und gegenüber den zuständigen Behörden einräumen, dass Sie bei der Angabe der Abgaswerte, insbesondere bei den Stickoxyd-Werten getäuscht haben, indem Sie Abschalt-Techniken in ihren Diesel-Fahrzeugen verwendeten, welche auf Prüfständen einen Teil der Leistung des Motors reduzierten. Infolge des Einsatzes dieser sog. Schummel-Software kam es zu zahlreichen Rückrufen der Autohersteller und schlussendlich auch zu diversen gerichtlichen Verfahren sowohl gegen die Hersteller, die Verkäufer als auch die Darlehns- und Leasing-Banken. Sowohl VW, als auch Mercedes sind betroffen.

Diverse Entscheidungen zu Gunsten der Käufer

Je nach Fall-Konstellation entschieden einige Gerichte voll umfänglich zu Gunsten der getäuschten Käufer. Zuerst hatte das Oberlandesgericht Köln als erstes Oberlandesgericht überhaupt einem Käufer Recht gegeben und mit seinem Beschluss vom Beschluss vom 28.05.2018 (Az. 27 U 13/17) den Verkäufer zur Rücknahme des Fahrzeuges unter Rückerstattung des Kaufpreises unter Anrechnung des Nutzungswertersatzes verurteilt.

Diese Rechtsprechung verfestigt sich zwischenzeitlich bei diversen anderen Oberlandesgerichten, zuletzt z. B. durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz 5 U 1318/18. Auch das Landgericht Stuttgart 23 O 178/18 erkannte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung zu Lasten der Käufer.

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Wir übernehmen sowohl die Korrespondenz mit dem Verkäufer, als auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, um sowohl den Kaufvertrag, als auch das verbundene Rechtsgeschäft Darlehnsvertrag einer Rückabwicklung zuzuführen. Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, vermitteln wir Ihnen gerne Hilfe über unseren Kooperationspartner Iubel-Sofort-Rechtsschutz.

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