Unser exklusiver Service für unsere Mandanten und solche, welche es werden wollen.
Bequem von zu Hause
Unsere moderne EDV-Infrastruktur bietet Ihnen die Möglichkeit, dass wir Ihre Angelegenheit auch ganz ohne „persönlichen“ Kundenkontakt abwickeln können.
In Zeiten der Corona-Pandemie verschieben viele Menschen wichtige Termine. Das muss nicht sein.
Nutzen Sie zur Mandatsaufnahme exklusiv unser Online-Angebot. Drücken Sie ganz einfach auf den Button „Online-Mandat“ und geben Sie dann die notwendigen Informationen in die dort aufgerufene Maske ein.
Telefon-Termin
Bei Bedarf vereinbaren wir mit Ihnen einen Telefon-Termin. Oder Sie rufen uns an:
Das Online-Mandat
Überlassen Sie uns Ihre wichtigsten Unterlagen und Informationen einfach auf dem Wege des Online-Mandats.
RA-Micro als unser Software-Anbieter und Partner in Fragen der sicheren Datenverarbeitung bietet dabei als einer der führenden Anbieter für Anwalts-Software die hinreichende Gewähr, dass mit Ihren Daten nach den aktuell geltenden Datenschutzvbestimmungen umgegangen wird.
Unverbindliche Vorab-Anfrage und Web-Akte
Wünschen Sie eine Betreuung über die Web-Akte können wir Ihnen auch diesen Service anbieten. Wenden Sie sich bitte bei Mandatsaufnahme an uns.
Über dieses Modul können Sie auch eine unverbindliche Vorab-Anfrage an uns stellen. Der Service „Web-Akte“ und „Online-Mandat“ verursachen für Sie keine weitergehenden Kosten.
Hier geht es zur Web-Akte:
Die für Sie ebenfalls kostenlose WebAkte bietet uns und Ihnen die Möglichkeit, Daten auch in größeren Mengen schnell und zuverlässig sowie mit der Gewährleistung einer hohen Datensicherheit zu übermitteln. Außerdem stehen Ihnen die Ihnen durch uns überlassenen Daten bis zur Beendigung des Mandates an einem zentralen Ort zum jederzeitigen Abruf bereit. Hierdurch wird die Transparenz in der Bearbeitung Ihrer Sache weiter erhöht.
Video-Konferenzen
Schlussendlich können Termine von „Auge zu Auge“ gerne auch online per Video-Konferenz durchgeführt werden.
Hierzu setzen wir die Open-Source-Software „Jitsi“ ein, welche äußerst datensparsam mit den Daten der Nutzer umgeht. Bei Bedarf können wir gerne auch über dieses Modul Ihre Angelegenheit erörtern.
Wünschen Sie einen solchen Termin, sprechnen Sie uns bitte im Vorfeld an. Wir weisen nur am Rande darauf hin, dass eine Aufzeichnung einer solchen Telefon-Konferenz ohne Zustimmung des anderen Teilnehmers strafbar nach § 203 StGB ist. Wir widersprechen bereits jetzt etwaigen Aufzeichnungen. Es gilt hier vornehmlich die Vertraulichkeit des Wortes zwischen Rechtsanwalt und Mandanten sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wir bitten um unbedingte Beachtung.
Gerne können Sie uns auch eine Mail an info@schupp-und-partner.de oder über nachfolgendes Kontakt-Formular schreiben.
Wir melden uns im Anschluss bei Ihnen.
Wünschen Sie eine verschlüsselte Kommunikation, so teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit.