Was ist ein Fachanwalt?


In unserer Kanzlei sind derzeit Fachanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Bau- und Architektenrecht tätig.

Wie man unschwer erkennen kann, richtet sich unser Angebot vor allen Dingen an Rechtssuchende auf dem weiten Gebiet des zivilen Rechts, insbesondere bei Fragestellungen mit wirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen.

Was aber ist ein Fachanwalt?

Der Fachanwalt (in Deutschland) ist ein bei einem deutschen Gericht zugelassener Rechtsanwalt, welche in dem Gebiet seiner Fachanwaltschaft über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt (§ 43 c BRAO).

Im Vorfeld der Verleihung des Titels Fachanwalt für „…“ muss der Rechtsanwalt zumindest 3 Jahre lang bereits zugelassen sein und aufgrund einer Fall-Liste nachweisen, dass er auf dem Gebiet seiner Fachanwaltschaft im wesentlichen auch tätig ist. Zudem muss der grundsätzlich besondere theoretische Kenntnisse durch erfolgreiche Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs auf dem betreffenden Rechtsgebiet nachweisen.

Hat der Rechtsanwalt den Titel als Fachanwalt zunächst einmal zuerkannt bekommen, so muss er zudem derzeit 15 Zeitstunden jährlich als Stunden der Weiterbildung in dem betreffenden Rechtsgebiet nachweisen.

Statistisch verfügen nur ca. 25 % der niedergelassenen Rechtsanwälte derzeit auch über die besondere Qualifikation eines Fachanwaltes, weshalb der Rechtssuchende in der Tat bei der Wahl eines Fachanwaltes im betreffenden Rechtsgebiet, von umfassenden Rechtskenntnissen und auch besonderen praktischen Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet ausgehen darf.

Insoweit hebt sich der Fachanwalt in seinem jeweiligen Rechtsgebiet im Regelfall aufgrund besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten von anderen Rechtsanwälten ab.