Unternehmensinsolvenz


Die Unternehmensinsolvenz als sog. Regelinsolvenz hat mit der Novellierung des Insolvenzrechts in den Jahren 2012 und 2014 einige maßgebliche Veränderungen erfahren.

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Dem Grunde nach sollten einerseits die Selbstverwaltung insolvenzreifer Unternehmen, zugleich aber auch die Gläubigerrechte gestärkt werden.

In den Mittelpunkt soll nach dem Willen des Gesetzgebers:

  • die Stärkung der Gläubigerrechte;
  • die Stärkung der Eigenverwaltung und die Einführung des Schutzschirmverfahrens;
  • der Ausbau und die Staffelung im Insolvenzplanverfahren;
  • die erleichterte Aufhebung des Insolvenzverfahren

stehen.

Gerade die Erreichung vorgenannter Ziele setzt aber zwingend die rechtzeitige Beratung im Vorfeld einer sich anbahnenden Insolvenz voraus, damit nicht leichtfertige Fehler im Rahmen einer möglichen Sanierung, unter Zurhilfenahme der Angebote der Insolvenzordnung, die Erreichung dieser Ziele unmöglich macht.

Bei Beratungsbedarf sprechen Sie uns einfach an!


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