Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen


Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, die durch den Bund vorgesehene Soforthilfe 1:1 auf das Land Nordrhein-Westfalen zu übertragen und auf Betriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern auszudehnen.

Hierzu hat die Landesregierung verlautbart:

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Auskunft nrw-soforthilfe vom 26.03.2020

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