Insolvenzberatung und Restschuldbefreiung


Rechtsanwalt Björn-M. Folgmann

Björn-M. Folgmann
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Liebe Rechtssuchende,

die Begriffe „Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Insolvenzverfahren“ sind ständiger Wegbegleiter des modernen Lebens und führen bei ihrem Vorliegen zwangsläufig zum Begriff der Insolvenzberatung.

Es gibt heutzutage nahezu niemanden mehr, welcher nicht im Privatbereich, oder aufgrund unternehmerischen Handelns nicht bereits mit Personen zu tun hatte, welche in eine anhaltende wirtschaftliche Krise geraten sind. So wurden alleine im Jahr 2011 laut statistischem Bundesamt ca. 103.000 Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland eröffnet.

Begleitende Rechtsberatung im Bereich des Insolvenzrechts erstreckt sich also ganzheitlich, sowohl auf die Bereiche des Unternehmensrechts, als auch der Privatinsolvenz. Gleichgültig, ob Sie Gläubiger oder Schuldner sind, Sie unterliegen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer „Sonderverfahrensordnung“, nämlich der Insolvenzordnung, welche als „Fremdkörper“ in unsere zivilen Verfahrensordnungen eingebracht wurde.

Wichtig ist gerade im Bereich des Insolvenzrechts, rechtzeitig Rechtsrat einzuholen, um nicht vermeidbare Kosten zu verursachen.

Insolvenzrecht LogoAls Unternehmer gilt zudem spätestens in der Krise umso mehr, die Spielregeln der Insolvenzordnung einzuhalten, um nicht zum guten Ende hin noch strafrechtlich wegen des Verdachts von Insolvenzstraftaten persönlich verfolgt zu werden, oder durch den Insolvenzverwalter in eine persönliche Haftung aus Geschäftsführer- oder Gesellschafterhaftung genommen zu werden.

Was nutzt das beste „Schutzschild“ in Form einer Kapitalgesellschaft, z. B. in Rechtsform der GmbH oder UG, wenn nicht bereits während der Gründung, aber auch insbesondere in der Krise nicht die Spielregeln der Rechtsordnung eingehalten wurden und dadurch das eigentliche Schutzschild keinerlei Schutzwirkung mehr entfaltet.

Jeder Unternehmer sollte sich in der heutigen Zeit bewusst sein, dass er in Folge von unerwarteten Zahlungsausfällen in die Krise geraten kann. Wohl dem, welcher in wirtschaftlich guten Zeiten sodann aufgrund Beachtung der gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Regelungen, nur wenig zu befürchten hat.

Unsere Motto lautet in diesem Bereich: „Insolvenzberatung beginnt bereits bei der Existenzgründung“. Diese Maxime kann nur durch Erarbeitung eines wirtschaftlich und rechtlich tragfähigen Konzeptes erreicht werden. Die damit verbundenen Mehrkosten zahlen sich für den Fall der Krise mehr als aus.

Der Unterzeichner steht Ihnen – auch unter Einschaltung unserer Kooperationspartner (Steuerberater) – im Vorfeld der Existenzgründung, aber auch während ihrer unternehmerischen Tätigkeit mit seinem Rechtsrat begleitend zur Seite. Wir befinden uns in unserem Hause in der glücklichen Lage, in diesem Bereich Beratung aus einer Hand anbieten zu können.

Der Unterzeichner selbst blickt auf eine langjährige Erfahrung als verantwortlicher Sachbearbeiter in einer Insolvenzverwaltung zurück.

Björn- M. Folgmann, Rechtsanwalt