Immobilienrecht


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Liebe Rechtssuchende,

viele Menschen kommen zumindest einmal in ihrem Leben mit dem Rechtsgebiet des Immobilienrechts in Berührung. Dies beim Kauf einer Immobilie.

Der Kauf einer Immobilie ist als Grundstückskauf beurkundungspflichtig (§ 311 b BGB). Durch diese Pflicht zur Beurkundung wird die besondere Bedeutung hervorgehoben, die der Gesetzgeber dem Immobiliarrecht zumisst.

Gerade aufgrund der hohen Sachwerte, welche beim Immobilienverkauf eine Rolle spielen, aber auch wegen der mannigfaltigen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung ist späterer Streit häufig vorprogrammiert. Auch die Berührungspunkt dieses Rechtsgebiets mit dem öffentlichen und privaten Baurecht sind nicht zu unterschätzen.

Der Rechtssuchende sollte sich daher in Zweifelsfällen rechtzeitig in eine umfassende und kompetente Rechtsberatung begeben.

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