Familienrecht


Nadine Becker Rechtsanwältin & Fachanwältin für Erbrecht Zertifizierte Testamentsvollatreckerin (AGT)

 Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren?

Rufen Sie mich an

Tel.: 0 24 21-30 83-0

oder schreiben Sie mir eine Mail:

Mail: nepomuck@schupp-und-partner.de

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Menschen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Daneben wird auch das Recht der Vormundschaft, der rechtlichen Betreuung und der Pflegschaft geregelt. Der Begriff der Familie, worunter traditionell Ehepaare mit Kindern verstanden wurde, hat sich im Laufe der Zeit gewandel

Im Jahr 2012 gab es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. Seit 1996 gehen die Zahlen der Familien mit minderjährigen Kindern zurück, während die alternativen Familienformen zunehmen.

Alternative Familienformen sind die Alleinerziehenden und die Lebensgemeinschaften.

Trotz der rückläufigen Entwicklung traditioneller Familien waren im Jahr 2012 die Ehepaare mit minderjährigen Kindern mit 71 % die häufigste Familienform. Alleinerziehende Mütter und Väter machten 20 % der Familien mit Kindern unter 18 Jahren aus, während 9 % aller Familien Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern waren. Im Jahr 1996 hatten diese Anteile noch 81 % (Ehepaare) bzw. 14 % (Alleinerziehende) und 5 %.

Im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 179 100 Ehen geschieden, das waren 4,5 % weniger als 2011. Ausgehend von den derzeitigen Scheidungsverhältnissen werden etwa 37 % aller 2012 geschlossenen Ehen im Laufe von 25 Jahren geschieden.

Gegenstand von familienrechtlichen Streitigkeiten können Scheidungssachen, Folgesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen, Lebenspartnerschaftssachen, aber auch Betreuungs- und Unterbringungssachen sein.

Bei einer Scheidung sind neben der Höhe des Ehegattenunterhalts, des Versorgungsausgleich und des Zugewinns (je nach Güterrecht)  auch die Fragen zu klären, die die Kinder betreffen. So sind Fragen des Sorgerechts und des Umgangsrechts ebenso zu klären wie die Frage des Kindesunterhalts, der sich grundsätzlich nach der Düsseldorfer Tabelle errechnet.

Das Familienrecht regelt beispielsweise auch die Feststellung familiärer Verhältnisse, vor allem die Vaterschaftsfeststellung.

Auch Adoptionsangelegenheiten, also die Annahme als Kind, aber auch die Aufhebung des Annahmeverhältnisses wird im Familienrecht geregelt.

Auf Grund der Komplexität des Familienrechts sollten Sie frühzeitig anwaltliche Beratung einholen, zumal vor dem Familiengericht in Ehe- und Folgesachen grundsätzlich Anwaltszwang herrscht.

Wir weisen darauf hin, dass die hier erfolgten Veröffentlichungen keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit haben und die individuelle Beratung im Einzelfall keinesfalls ersetzen können. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf deshalb an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, um sachgerechte Prüfung Ihrer Angelegenheit sicherzustellen.

Gerne stehen auch wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Nähere Einzelheiten zur der durch uns vorgenommenen Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für Rückfragen stehen wir gerne unter info@schupp-und-partner.de zur Verfügung.

    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auch unter https://schupp-und-partner.de/impressum-3/.