Erbrecht


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Liebe Rechtssuchende,

das Erbrecht regelt die Vergabe des privatrechtlichen Vermögens einer Person nach deren Tod (Erblasser) und das Recht einer oder mehrerer Personen den Erblasser zu beerben (Erben).

Bei dem Tod eines Menschen ist neben der Trauer auch der Nachlass ein wichtiges Thema.

Sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch die gewillkürte Erbfolge sind häufig der Nährboden für erbitterte Streitigkeiten.

Nach der neuesten Postbank Studie „Erbschaften in Deutschland 2013“ in Unterstützung mit dem Allensbacher Institut für Demoskopie beschäftigen sich potentielle Erblasser immer früher mit der Vergabe Ihres Erbes. Besonders wichtig sind den Erblassern dabei die transparente Aufteilung des Vermögens und die Vermeidung von Streit. (Postbank Studie, Presseinformation vom 31.05.2012)

Deutschland erlebt momentan die historisch wohl größte Erbschaftswelle. Im Jahre 2013 soll Vermögen von über 200 Milliarden Euro vererbt werden. Bis zum Jahre 2020 sollen Vermögenswerte in Billionenhöhe vererbt werden.

Zur Bestimmung der Erbfolge ist es erforderlich, sich zeitnah und intensiv, im Idealfall unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes, mit dem Erbrecht zu beschäftigen.

Trifft der Erblasser keine letztwillige Verfügung über sein Vermögen, in Form eines Testamentes oder eines Erbvertrages, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es gilt zu bestimmen, wer zu welchem Teil erbt.  Hierbei werden die sogenannten Ordnungen relevant und auch Fragen beispielsweise bezüglich des Ehegattenerbrechts, des Hausrats, des Dreißigers und des Voraus. Vorranging vor der gesetzlichen Erbfolge, ist die gewillkürte Erbfolge. Die Erbfolge kann durch Verfügung von Todes wegen, durch Testament und Erbvertrag, geregelt werden. Pflichtteilsansprüche von enterbten Abkömmlingen dürfen nicht außer Acht gelassen.

Auch die Gestaltung des Testaments ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es können Einzeltestamente oder gemeinschaftliche Testamente aufgesetzt, Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden. Auch Vermächtnisse oder Auflagen können geregelt werden. Zur Durchsetzung des Testaments können die Angehörigen oder auch ein Testamentsvollstrecker vorgesehen werden.

Für den Erben von besonderer Wichtigkeit ist die Frage der Ausschlagung/Annahme der Erbschaft und in diesem Rahmen Fragen bezüglich der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.

Dies sind nur einige Gedanken, die sich der Erblasser und auch der Erbe machen müssen.

Das Erbrecht ist derart komplex, dass der Laie dieses Gebiet kaum überblicken kann. Daher raten wir die rechtliche Beratung dringend an.

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