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Auf unserem „Blog www.schupppartner.blog“ finden Sie interessante Informationen, welche wir Ihnen regelmäßig auch auf diesem Wege zur Verfügung stellen.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Veröffentlichungen im konkreten Einzelfall keinesfall eine Beratung ersetzen können. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie auch in unserem Impressum (Haftungsausschluss). Wollen Sie mehr wissen, können Sie auch gerne unsere Mandanten-Information abonnieren.


Arbeitnehmer sollten in Anbetracht der schlussendlich noch nicht belastbaren Klärung dieser Rechtsfrage zum einen - dies sollte selbstverständlich sein - mit dem ihnen anvertrauten fremden Fahrzeugen äußerst vorsichtig und sorgsam umgehen, andererseits sicherstellen, dass eventuelle Schäden am Fahrzeug bei Privatfahrten durch anderweitige Versicherungen, z. B. Diensthaftpflichtversicherungen abgedeckt sind. Bestenfalls treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine vertragliche Abrede dazu, wie in solchen Fällen verfahren werden soll.

Ärger mit dem Dienstwagen


Nachricht E 018/2020 … und das liebe Finanzamt Der Pflichtteilsverzicht · alles nicht ganz so einfach Möchte ein Pflichtteilsberechtigter einen Pflichtteilsverzicht erklären, so ist dies rechtzeitig zu überlegen. Ein Verzicht kann steuerrechtlich unterschiedliche Auswirkungen haben. Hierbei kommt es auf verschiedene Faktoren an, beispielsweise ob der Verzicht vor dem Erbfall oder […]

Pflichtteilsverzicht


Der Bundesgerichtshof sah insbesondere keine vertragscharakteristische Gegenleistung der bürgschaftsnehmenden Bank an und versagte damit der betroffenen Verbraucherin das gesetzliche Widerufsrecht nach § 312 ff. BGB.

Bürgschaft und Widerruf



Die Beweislast für die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung trägt der Vermieter. Zum Nachweis dieser Richtigkeit muss der Vermieter auch Einsicht in Ablesebelege anderer Mieter des Objekts gewähren.

Gut zu wissen



Die Benennung der Rechnungsgrundlage muss auch und gerade bezogen auf die konkrete Prämienanpassung erfolgen. Nicht ausreichend ist insofern, dass in Informationsblättern allgemein darauf hingewiesen wird, dass eine Veränderung einer der beiden genannten Rechnungsgrundlagen eine Prämienanpassung auslösen kann, ohne klar darauf hinzuweisen, welche geänderte Rechnungsgrundlage für die in Rede stehende konkrete Prämienerhöhung maßgeblich war.

PKV und Prämienanpassung