Abfindung


Eine mietvertragliche Klausel, nach welcher ausnahmslos die Haltung von Katzen und Hunden in einer Mietwohnung verboten ist, ist in Anbetracht der willkürlichen Einschränkung der Rechte des Mieters aufgrund unangemessener Benachteiligung dieses unwirksam (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Bundesgerichtshof stellte mit seiner Entscheidung VIII ZR 168/12 klar, dass […]

Kein generelles Verbot Katzen und Hunde in Mietwohnung zu halten