Arbeitsrecht


Björn-M. Folgmann · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für Unternehmer (VdAA)

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Liebe Rechtssuchende,

das Arbeitsrecht prägt unmittelbar oder mittelbar das tägliche Leben eines großen Teiles der Bevölkerung. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg verzeichnete im Monat April 2013 ca. 29,2 Millionen sozialversicherungsrechtliche Vollzeitbeschäftigte und ca. 7,3 Millionen Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis auf sog. geringfügiger Basis. Hieraus resultiert eine hohe Bedeutung des Arbeitsrechts für nahezu jedermann.

Dennoch konnte der Gesetzgeber sich bis heute nicht darauf verständigen ein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“, etwa dem Bürgerlichen Gesetzbuch nachempfunden, zu schaffen. Vielmehr verteilen sich die arbeitsrechtlichen Vorschriften auf viele verschiedene Gesetze, welche für den juristischen Laien teilweise auch nicht annähernd mit dem Arbeitsrecht in Verbindung zu stehen scheinen.

Zudem ergänzen tarifrechtliche Normen und betriebsverfassungsrechtliche Bestimmungen, insbesondere Betriebsvereinbarungen zusätzlich eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Hinzu treten rechtliche Institute wie die sog. „betriebliche Übung“. Grundlage bildet zudem der – nicht zwangsweise schriftlich fixierte – Arbeitsvertrag und das Institut des arbeitgeberseitigen Weisungsrechtes. Auch gesetzgeberische Initiativen, wie das Mindestlohngesetz können ganz maßgebliche Auswirkungen auf bereits bestehende Rechtsverhältnisse entwickeln.

Nicht zu unterschätzen ist schließlich die sehr vielfältige und casuistische Rechtsprechung des verschiedenen Gerichte, vom Europäischen Gerichtshof, über das Bundesarbeitsgericht und die diverse Landesarbeitsgerichte hin bis zu den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten vor Ort.

Welche Rechte und Pflichten tatsächlich im Arbeitsverhältnis gelten, ist also teilweise nur schwer exakt bestimmbar. Im Zweifelsfall wird sich der betroffene rechtlichen Rat einholen müssen. Umso eher, umso besser. Durch rechtzeitige Einholung rechtlichen Rates lassen sich viele Rechtsstreitigkeiten, welche sich teilweise langwierig gestalten, vermeiden.

Ich selbst bin als Fachanwalt für Arbeitsrecht langjährig mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung, vor allen Dingen von Arbeitgebern, befasst. Ich bin zudem „Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für Unternehmer (VDAA)“. Mein räumlicher Wirkungsbereich erstreckt sich weit über das Rheinland hinaus auf ganz Nordrhein-Westfalen.

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