Neuerungen in 2021 ▪ was sich jetzt ändert


Nachricht S 022/2020

Das Jahr 2021 nähert sich mit sprichwörtlich großen Schritten. Wie immer gibt es so einiges an Neuerungen in 2021. Kaum sind die Festtage rund um die Adventszeit und Weihnachten vorüber, steht der Jahreswechsel bereits bevor. Zumeist mit einer Vielzahl von Änderungen jedweder Art. Vor den medial allgegenwärtigen Auswirkungen der Corona-Pandemie treten die zum Teil gewichtigen Änderungen in der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit teils in den Hintergrund. Dennoch möchten wir hier die nach unserer Meinung wichtigsten Änderungen in der gebotenen Kürze zusammenfassen.

Kindergeld steigt

Das Kindergeld wird um 15 Euro je Kind angehoben. Es beträgt damit künftig ab dem 01.01.2021:

1. Kind219,00 Euro
2. Kind219,00 Euro
3. Kind225,00 Euro
ab dem 4. Kind250,00 Euro

Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag auf 5.460,00 Euro (2.730,00 Euro je Elternteil) jährlich je Kind angehoben.

Beitragsbemessungsgrenze für Rentenbeiträge steigt ab 2021

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt für die westlichen Bundesländer in 2021 auf 85.200 Euro (monatlich 7.100 Euro). In den neuen Bundesländern liegt der Betrag dann bei 80.400 Euro (monatlich 6.700 Euro). Im laufenden Jahr betrugen die Werte noch 82.800 Euro, beziehungsweise 77.400 Euro.

Bei dieser Grenze handelt es sich um den maximalen Betrag, nach welchen die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge bemesssen werden.

Der Solidaritätszuschlag entfällt für rund 90 % der Steuerpflichtigen

Lang währte der Solidaritätszuschlag. Er war häufig kritisiert worden und wird im Jahr 2021 für einen breiten Bevölkerungsanteil abgeschafft. So zahlen künftig lediglich noch Einkommen ab einem jährlichen Betrag in Höhe von 61.717 Euro überhaupt den Solidaritätszuschlag.

Auch der gesetzliche Mindestlohn soll steigen

Der gesetzliche Mindestlohn soll in den Jahren 2021 und 2022 wie folgt steigen:

ab 01.01.20219,50 Euro
ab 01.07.20219,60 Euro
ab 01.07.202210,45 Euro

Damit steigen auch die stündlichen Einkommen der Minijobber.

Dies bedeutet aber auch, dass Minijobber eventuell Ihre monatliche Stundenzahl der Beschäftigung anpassen müssen, um nicht gegen das Mindestlohngesetz zu verstoßen. Hier sollten Betroffene auch im Eigeninteresse in Abstimmung mir ihrem Arbeitgeber treten.

Die Grundrente kommt

Für Altersrentner mit geringer Rente soll ab 01.01.2021 die Grundrente mit Zuschlägen von bis zu 400,00 Euro steigen. Der Verwaltungsaufwand wird jedoch als enorm eingeschätzt, sodass sich die tatsächlichen Auszahlungen mutmaßlich um Monate verzögern werden.

Düsseldorfer Tabelle

Der Bar-Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern steigt ab dem 01.01.2021 von mindestens 393,00 Euro für 0 bis 5jährige und auf höchstens 903,00 Euro für älter als 18jährige unterhaltsberechtigte Kinder.

Die Pendlerpauschale steigt teilweise

Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. km von 30 auf 35 ct/Kilometer.

Die für den Geldbeutel „schlechten“ Nachrichten

Es gibt aber auch eine Vielzahl von schlechten Nachrichten. Diese Neuerungen in 2021 sollten Sie auch kennen:

Die Kfz-Steuer steigt ab 2021 für nahezu alle Fahrzeuge, dass der Schadstoffausstoß stärker bei der Bemessung der Steuer berücksichtigt werden wird.

Der Benzinpreis wird infolge höherer CO2-Abgaben um rund 7 Cent je Liter steigen.

Die Gebühren zur Neuausstellung von Personalausweisen steigt in 2021 auf 37,00 Euro für Bürger ab 24 Jahre, für Jüngere beläuft sich die Gebühr auf 22,80 Euro.

Vorläufig zumindest steigen die Rundfunkbeiträge infolge des „Vetos“ des Landes Sachsen-Anhalts nicht weiter an.

Das ändert sich voraussichtlich nicht

Einen Anspruch auf Home-Office, welcher gegen einen Arbeitgeber effektiv durchsetzbar wäre, wird es voraussichtlich auch 2021 nicht geben.

Auch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen der persönlichen Freiheiten werden uns wahrscheinlich noch weiter in das Jahr 2021 hinein begleiten. Weder ist derzeit an Öffnung der gastronomischen Einrichtungen zu denken, noch an Karneval oder sonstige Großveranstaltungen.

Ob und inwieweit der Gesetzgeber und der Verordnungsgeber hierbei im Einzelfall über das Ziel hinausschießt, wird sich zumeist erst im Nachgang beurteilen lassen. Derzeit heißt es geduldig sein und abwarten.

In eigener Sache ▪ Anwaltsgebühren werden ab dem 01.01.2021 angepasst

Seit August 2013 wartet die Anwaltschaft auf die Anpassung Ihrer gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Immerhin kommt es nun nach Zustimmung des Bundesrates zu einer Erhöhung von bis zu 10 %. Im gleichen Zeitraum stiegen allerdings die Verbraucherpreise und vor allem die Löhne um bis zu 28 %. Damit fällt die Erhöhung der Vergütungssätze in Anbetracht der entsprechend auch gestiegenen Vergütungen für Rechtsanwaltsfachangestellte doch mehr als moderat aus.

Wie man leicht erkennen kann, gibt es eine Vielzahl von Neuerungen in 2021. Wollen wir hoffen, dass hierzu auch ein Abflachen der Corona-Pandemie gehört.

Wir, das Team von Schupp & Partner wünscht Ihnen einen guten Rutsch und ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2021. Bleiben Sie gesund!