Nachricht S 024/2019
Zum Monatswechsel Juni 2019 auf Juli 2019 ergeben sich eine Vielzahl von beachtenswerten Änderungen für die Bevölkerung. Von Verdienstgrenzen im „Midi-Job“ über Rentenerhöhung, Erhöhung des Kindergeldes und Anpassung der Pfändungsfreigrenzen ergeben sich viele positive Anpassungen für die Mehrheit der Bevölkerung.
Neue Verdienstgrenzen beim „Midi-Job“
Die Verdienstgrenzen steigen
Für sog. Midi-Jobber galt bislang die Verdienstgrenze in Höhe von 850,00 €/brutto monatlich. Der Gesetzgeber hat diese Verdienstgrenze zum 01.07.2019 auf 1.300,00 €/brutto monatlich angehoben. Neu ist auch, dass Midi-Jobber ab dem 01.07.2019 keine zusätzliche Beiträge mehr zahlen müssen, um die volle Rentenanwartschaft zu erhalten. Hierbei handelt es sich sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber in der sog. „Gleitzone“ um echte Entlastungen.
Rentenanstieg ab 01.07.2019
Die Renten steigen
Ab dem 1. Juli legen die Rentenbezüge in Westdeutschland um 3,18 Prozent zu. Im Osten Deutschlands steigen die Renten im Durchschnitt sogar um 3,91 Prozent. Hierdurch werden allerdings viele Rentner auch einkommenssteuerpflichtig. Haben Sie Fragen, dann finden Sie hier weitere Informationen.
Neue Pfändungsfreigrenzen
Das unpfändbare Einkommen steigt
Es ist wieder soweit. Ab dem 01.07.2019 steigt der Betrag auf das unpfändbare Einkommen auf 1.179,99 € für Schuldner ohne Unterhaltspflichten. Genauere Einzelheiten finden Sie hier.
Das Kindergeld steigt
Das Kindergeld steigt
Ab dem 01.07.2019 steigt auch die Bezugshöhe des Kindergeldes. So erhalten Eltern für das erste und zweite Kind je 204,00 €/Monat und damit 10,00 € je Kind und Monat mehr. Für das dritte Kind werden 210,00 €/Monat und für jedes weitere Kind 234,00 €/Monat fällig.