Rechtshänder schreibt mit links – Testament voll wirksam


Zur Wirksamkeit eines Testaments

Nachricht E026/2018

Rechtshänder mit links, auf die Hand kommt es nicht an, nur auf die Handschriftlichkeit

Auf die Handschriftlichkeit und den Willen kommt es an

Auch ein von einem Rechtshänder auf Grund von Krankheit mit der linken Hand geschriebenes Testament kann wirksam sein.

Der Erblasser muss das eigenhändige Testament selbst errichten und unterzeichnen, damit der Inhalt als sein Wille gelten kann.

Muss dann, wie in dem von dem Oberlandesgericht Köln zu entscheidenden Sachverhalt (OLG Köln, 03.08.2017, I-2 Wx 149/17) der Rechtshänder das Testament krankheitsbedingt mit links schreiben, so ist dies möglich. Sicherheitshalber sollte man allerdings einen Zeugen hinzuziehen, der auf dem Testament selbst vermerken kann, dass der Erblasser das Testament selbst errichtet und unterschrieben hat.

Alternativ kann der Erblasser auch ein notarielles Testament errichten lassen.