Das Schul-Essen als haushaltsnahe DienstleistungNachricht S014/2018 |
Das Entgelt für Schul-Essen ist bereits im Kinderfreibetrag erfasst
Schul-Essen der schulpflichtigen Kinder stellt keine steuerlich absetzbare Dienstleistung i. S. d. § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG dar.
Der Kläger, ein alleinerziehender Vater zweier Kinder führte die sonst fehlende Möglichkeit der Verpflegung der Kinder sowie den funktionalen Nähebegriff des Bundesfinanzhofs als Argument des Vorliegens einer haushaltsnahen Dienstleistung an.
Das Finanzgericht Sachsen 6 K 1546/13 wies die Klage mit Urteil vom 07.01.2016 mit der Begründung ab, dass die Leistungen der Schulverpflegung bereits mit dem Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 6 EStG abgegolten sei.
Das Urteil ist rechtskräftig.