E-Mails weitergeleitet


Der vorbereitete Abgang!

Nachricht A008/2018

Dienstliche E-Mails weitergeleitet an privaten Account ; Kündigung!

Leitet ein Mitarbeiter des Vertriebs dienstliche Mails in erheblichem Umfang an seinen eigenen privaten E-Mail-Account ohne Einwilligung seines Arbeitgebers weiter, so kann dieses Verhalten den Arbeitgeber zum Ausspruch der außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigen.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 7 Sa 38/17 hatte sich in der Sache mit dem Verhalten eines Mitarbeiter des Vertriebes zu beschäftigen. Dieser befand sich zum erheblichen Zeitpunkt bereits in ernsthaften Vertragsverhandlungen mit einem anderen Arbeitgeber.

Sendet ein Arbeitnehmer, der nach durchgeführten Vertragsverhandlungen unmittelbar vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenten steht, in ungewöhnlichem Umfang Mails mit betrieblichen Informationen an sein privates E-Mail Account, so kann die damit einhergehende unmittelbare Gefährdung der Ge- schäftsinteressen des Arbeitgebers in der Interes- senabwägung bei der außerordentlichen Kündigung zugunsten des Arbeitgebers wirken.

In dem Verhalten des Arbeitnehmers sah das Landesarbeitsgericht auch in zweiter Instanz einen massiven Verstoß gegen die vertragliche Pflichten des Arbeitnehmers auf Rücksichtnahme, welche der Arbeitgeber nicht hinnehmen müsse. Hiermit setzte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 8.5.2014 – 2 AZR 249/13 fort.

Arbeitgeber sollten infolge dieser eindeutigen Rechtsprechung in vergleichbaren Situationen „kurzen Prozess“ mit Ihren Mitarbeitern machen, um sich zu schützen. Arbeitnehmer sollten sich diese Entscheidung eine Warnung sein lassen, nicht Betriebsinterna nutzen zu wollen.