Messie in der Wohnung


Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Nachricht M 006/2018

Eine starkt verschmutzte und zugemüllte Wohnung kann zur fristlosen Kündigung berechtigen!

Der Mieter hatte die ihm durch den Vermieter überlassene Wohnung derart mit Müll und Unrat zugestellt, dass diese in weiten Bereichen überhaupt nicht mehr zu betreten, Geschweige denn zu benutzen war.

Zudem beheizte der Mieter die Räume nur unzulänglich.

Nach ausgesprochener Kündigung gab der Mieter die Wohnung nicht heraus. Der Vermieter klagte in der Folge auf Herausgabe der Sache und bekam sowohl von dem zuständigen Amtsgericht, als auch vor dem Berufungsgericht Landgericht Nürnberg Fürth 7 S 7084/16 recht.

In Anbetracht des Zustandes der Wohnung sei dem Vermieter nicht einmal mehr das Abwarten einer Kündigungsfrist zumutbar gewesen. Zuvor hatte der Vermieter den Mieter nämlich mehrmals und erfolglos zu vertragsgemäßem Verhalten aufgefordert gehabt.