Arbeitsunfall mal anders!


Arbeitsunfall durch Schlägerei?

Nachricht A 002/2018

Es gibt teils kurios anmutende Entscheidungen – Berufsgenossenschaft haftet infolge Schlägerei zwischen Arbeitskollegen

Mehre polnische Bauarbeiter waren auf dem Rückweg von einem Einsatz und gerieten während der Fahrt von der Baustelle zum Firmensitz der Arbeitgeberin in Streit. Dieser eskalierte. Einer der Mitarbeiter wurde zusammengeschlagen.

Der Täter wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafrechtlich verfolgt.

Das Sozialgericht Ulm sah in der Verletzung des Geschädigten keinen Berufsunfall und wies die Klage des Geschädigten gegen die zuständige Berufsgenossenschaft ab. Es folgte hiermit der Rechtsansicht der Berufsgenossenschaft.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg L 1 U 1277/17, Urteil vom 22.11.2017 wertete den Vorfall als Wegeunfall, da die Wegstrecke von der Baustelle zum Firmensitz mit Willen und im Interesse des Arbeitgebers zurückgelegt worden sei. Es gab der Klage statt. Die Ursachen des Streits lagen insbesondere nicht im privaten Bereich begründet.