Fernsehen über dienstlichen Rechner während der Arbeitszeit


Deutschlandspiel während der Arbeitszeit führt zur Abmahnung

Nachricht A 2017/089

Selbst das nur kurzfristige Fernsehen eines Fußball-Spiels auf einem dienstlichen Rechner kann bereits einen erheblichen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen.

Das Anschauen eines Fußball-Spiels nur für eine halbe Minute kann demnach eine Abmahnung durch den Arbeitgeber rechtfertigen.

Das Arbeitsgericht Köln 20 Ca 7940/16 bestätigte die Abmahnung eines Arbeitnehmers durch einen Automobilzulieferer, welcher für weniger als eine halbe Minute ein „Deutschland-Spiel“ während der Arbeitszeit auf seinem Dienstrechner anschaute.

Eine solche Abmahnung kann bei erneutem gleichartigen Fehlverhalten auch zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber berechtigen.

Arbeitnehmer sollten während der „heißen“ Länderspielphasen, wie bei Weltmeisterschaften und Europameisterschaften mit ihrem Arbeitgeber abklären, ob dieser damit einverstanden ist, dass das Länderspiel ausnahmsweise während der Arbeitszeit mit läuft.

Arbeitgeber sollten klare Richtlinien für Ihre Arbeitnehmer schaffen, wie sie mit dem Phänomen Fußball während der Arbeitszeit umgehen.

Arbeitsgericht Köln 20 Ca 7940/16