KG und Schützenverein weiterhin gemeinnützig!


Brauchtums-Vereine nach Einschätzung des Finanzministeriums NRW unverändert gemeinnützig

Nachricht S 2017/087

Der Bundesfinanzhof hatte zuletzt mit seiner Entscheidung zur Gemeinnützigkeit der Freimaurer-Logen, bei Brauchtums-Vereinen aller Art für gehörige Unruhe gesorgt. Das Gericht hatte mit seiner Entscheidung vom 17.05.2017 festgestellt, dass Freimaurerlogen, welche nur Männer als Mitglieder aufnehmen, nicht mehr als gemeinnützig durch die Finanzbehörden zu behandeln sind (BFH V R52/15).

Das oberste deutsche Finanzgericht verneinte die Gemeinnützigkeit der betroffenen Loge damit, dass die Loge keine zwingenden sachlichen Gründe vorbringen könnte, warum Frauen nicht aufgenommen werden. Damit könne die Loge auch keine Gemeinnützigkeit für sich in Anspruch nehmen. Mit dieser Entscheidung sei auch kein Eingriff in die verfassungsmäßig garantierte Selbstverwaltung des Vereins verbunden, da es der Loge unbenommen bleibe, auch künftig nur Männer als Mitglieder aufzunehmen.

In der Folge dieser Entscheidung wurde gemutmaßt, dass diese auch Auswirkungen auf andere Arten von Vereinen, wie Karnevalsvereine und Schützenvereine haben könnte, welche teils auch nur Männer als Mitglieder aufnehmen. Zumindest für Nordrhein-Westfalen kam nun Entwarnung vom zuständigen Finanzministerium. Dieses sieht für Nordrhein-Westfalen die Gemeinnützigkeit dieser Vereine mit der Begründung als nicht gefährdet an, dass diese Vereine auch anderweitig gemeinnützig wirkten, selbst wenn sie Frauen grundsätzlich nicht als Mitglieder aufnehmen.