Neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Weisungsrecht (Nachricht A 2017/078)


Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer aktuellen richtungsweisenden Entscheidung 10 AZR 330/16 die bisherige Darlegungs- und Beweislast bei strittigen Arbeitsanweisungen auf den Kopf gestellt.

Galt bislang, dass der Arbeitnehmer im Streitfall, z.B. über die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung, die Darlegungslast dafür hatte, dass die Arbeitsanweisung, die er nicht befolgte, nicht vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers erfasst war, hat nun der Arbeitgeber im Streitfall die Rechtmäßigkeit der durch ihn erteilten Weisung zu beweisen.

Aufgrund dieser Verschiebung der Darlegungs- und Beweislast wird es künftig für Arbeitgeber auch schwieriger, Arbeitnehmer als bloße Sanktion zu anderen Standorten des Unternehmens zu versetzen.