Hausratversicherung: Bargeld nur bis 1.100,00 € ersetzen (Nachricht S 2017/085)


Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied mit Urteil vom 13.01.2017, Az 5 O 162/16, dass, sofern Bargeld nicht im Tresor aufbewahrt wird, bei einem Einbruch damit gerechnet werden muss, dass die Hausratversicherung nicht den vollen gestohlenen Betrag erstattet.

Derartige Klauseln in den allgemeinen Vertragsbedingungen seien nicht überraschend und daher wirksam.