Lkw sperrt Zufahrt zum Mietobjekt-fristlose Kündigung durch den Mieter (Nachricht M 2017/061)


Die Vermieterin hatte wochenlang die Zufahrt zu einer Gewerbehalle mit einem Lkw blockiert, um ein ihr vermeintlich zustehendes Vermieterpfandrecht sicherzustellen. Der Mieter mahnte den Vermieter erfolglos ab, kündigte sodann fristlos und stellte die Mietzahlungen ein. Das Vorgehen des Mieters wurde gerichtlich bestätigt. Eine vertragsgemäße Nutzung sei dem Mieter nicht mehr möglich gewesen. Mit einem solchen Verhalten verletze der Vermieter seine Pflicht, den Mietgebrauch ungestört zu überlassen, erheblich. Ein etwaiges Selbsthilferecht habe die Vermieterin erheblich überschritten.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2016, I-24 U 59/15