Urlaubsanspruch und Dokumentation in der Lohnabrechnung (Nachricht A 2017/060)


Dokumentiert ein Arbeitgeber regelmäßig in den Lohnabrechnungen seiner Arbeitnehmer die Resturlaubstage, so kann sich dieser nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Hessen im Streitfall nicht darauf berufen, die dort ausgewiesenen Urlaubstage seien verfallen (LAG Hessen 6 Sa 12/16, verkündet am 17.08.2016).

Eine durchaus interessante Entscheidung. Vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass es sich bei Lohnabrechnungen nicht um ein positives Schuldanerkenntnis handelt. Das Gericht begründet seine Entscheidung vor allen Dingen mit der Rechtswidersprüchlichkeit des Verhaltens des Arbeitgebers.

Arbeitgebern ist infolge dieser Entscheidung anzuraten, ihre Lohnabrechnungen auch im Hinblick auf den Ausweis der Urlaubstage sorgfältig zu führen. Arbeitnehmer sollten sich im Streitfall mit Ihrem Arbeitgeber auch auf den Inhalt der letzten Lohnabrechnungen berufen.