Ausschluss des Versorgungsausgleichs auf Grund schwerer Misshandlung (Nachricht F 2017/050)


Misshandelt ein Ehegatte den anderen während der Ehe schwer, so kann dies den Versorgungsausgleich im Fall der Scheidung ausschließen.

Das OLG Oldenburg 3 U 17/17 sah den gesetzlichen Anspruch des Versorgungsausgleichs eines Ehemanns als verwirkt an, welcher seine Ehefrau während der Ehe gleich mehrfach schwer verletzt hatte und wegen dieser Straftaten auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war.

Der Versorgungsausgleich sei in solchen Fällen nicht mehr zu rechtfertigen (§ 27 VersAusglG).