Interessante Entscheidung für werdende Mütter – Abgeltung nicht verbrauchter Urlaub (Nachricht A 2017/046)


Besteht für eine werdende Mutter ein konkretes Beschäftigungsverbot, so kann dieser während der Dauer des Beschäftigungsverbots wirksam kein Urlaub gewährt werden.

Dies gilt selbst für den Fall, dass der Urlaubszeitraum zuvor durch die Vertragsparteien bereits festgelegt worden war. Dies begründet sich damit, dass die Pflicht zur Arbeitsleistung durch das Beschäftigungsverbot suspendiert wird. Demnach kann auch kein Urlaub gewährt werden.

Anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin einen anderen Arbeitsplatz zugewiesen hat, welcher nicht durch das Beschäftigungsverbot erfasst wird.

Erheblich ist diese Rechtsfolge für eine spätere Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Denn mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist dieser nicht verbrauchte Urlaub abzugelten (BAG 9 AZR 575/15, Entscheidung verkündet am 09.08.2016).