Kündigung nach Hitlergruß (Nachricht A 2017/029)


Dem Arbeitnehmer, welcher einen anderen Mitarbeiter, hier den Betriebsratsvorsitzenden mit „Heil Hitler, Du bist ein Heil, Du Nazi“ grüßt, darf durch den Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen werden.

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Hamburg 12 Ca348/15 stellt die Verwendung des Hitlergrußes die Verherrlichung des Unrechtsregimes des Nationalsozialismus dar, welche der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer bereits aus Gründen des Betriebsfriedens nicht hinnehmen muss.

http://www.kostenlose-urteile.de/ArbG-Hamburg_12-Ca-34815_Fristlose-Kuendigung-nach-Hitlergruss-gerechtfertigt.news23372.htm

 

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