Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025)


Mietrecht LogoMit Urteil vom 15.04.2016 zum Az 65 S 400/15 hob das LG Berlin das Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19.10.2015, 20 C 234/14 teilweise auf und stellte fest:

„1. Mietern ist es nicht zumutbar, täglich mehr als sechs Stoßlüftungsvorgänge vorzunehmen. Dabei kommt es allein auf die Häufigkeit des Lüftens an – diese ist nicht mit den in der Wohnung lebenden Personen zu multiplizieren.
2. Tritt Schimmel in mehreren Räumen auf und weigert sich der Vermieter, diesen zu beseitigen, ist eine Mietminderung von monatlich 10 % gerechtfertigt.“
Der Mieter einer Vierzimmerwohnung hatte seinen Vermieter u.a. auf Instandsetzung verklagt, da die Wohnung von Schimmel befallen war. Er hatte zudem die Miete gemindert. Die Behauptung des Vermieters, der Mieter hätte die Schimmelschäden durch nicht vertragsgemäße Nutzung verursacht, griff nicht.
Ein sorgloses, leichtfertiges Verhalten in Bezug auf die erforderliche Belüftung der Wohnung zum Abtransport der Luftfeuchtigkeit könnte dem Mieter und seiner Familie nicht vorgehalten werden.

Allein durch die Übergabe eines Merkblatts zum richtigen Heizen und Lüften der Wohnung im Zusammenhang mit dem Mietvertragsabschluss befreit den Vermieter nicht von seiner Gewährleistungspflicht.

Ein Gutachten hatte ergeben, dass aufgrund der ausgesprochen dichten Kunststofffenster der erforderliche Luftaustausch zum Abtransport der beim Wohnen eingebrachten Feuchtigkeit ausschließlich durch das Lüftungsverhalten der Nutzer erfolgen kann. Dies führe zu einem Lüftungsaufwand, der von einem Mieter weder als üblich vorhergesehen werden noch dann auch verlangt werden kann.

Es ist dem Amtsgericht in seiner Bewertung zu folgen, dass nur täglich mehr als 6 Lüftungsvorgänge (Stoßlüftungen durch vollständig geöffnete Fenster) zu einer sicheren Verhinderung von Schimmelbefall führen.

Das Gericht erkannte zudem die Mietminderung von monatlich 10 % als nicht überhöht an, da wichtige Räume, wie das Bad, der WC-Raum, die Küche, ein Schlafzimmer und das Wohnzimmer und damit eine Mehrzahl von Räumlichkeiten betroffen seien.

Signatur Artikel Christoph Schupp

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner

Zumutbares Lüften in Mietwohnungen (Nachricht M 2017/025) was originally published on Sozietät Schupp & Partner