Witwenrente darf gekürzt werden (Nachricht A 2017/019)


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Ist der Altersunterschied zwischen dem Arbeitnehmer, welcher betriebliche Altersrente bezieht, und der Witwe zu groß, so kann die betriebliche Rentenordnung gestaffelte Kürzungen vorsehen. Zwar handele es sich grundsätzlich um eine Altersdiskriminierung entgegen der Regeln des AGG, jedoch sei diese sachlich gerechtfertigt, da der die Betriebsrente zusagende Betrieb die Möglichkeit haben müsse, die finanziellen Folgen zu kalkulieren und nicht mit überlanger Bezugsdauer der Rente durch eine junge Witwe belastet zu werden (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.07.2016 – 7 Ca 6880-15).

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann