Auswertung des Dienstrechners auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig! (Nachricht A 2017/010)


Arbeitsrecht LogoMit der Einführung moderner EDV-Anlagen nimmt auch die Nutzung von Personal-Computern am Arbeitsplatz deutlich zu.

Was jedoch, wenn der Arbeitnehmer den Rechner mehr für private Zwecke während der Arbeitszeit nutzt, als für dienstliche Zwecke. Hierin liegt ein massiver Verstoß gegen Pflichten des Arbeitnehmers, welche zur verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigen können.

Aber darf der Arbeitgeber zum Zwecke der Ermittlung den Dienstrechner des Arbeitnehmers ohne oder gegen dessen Zustimmung auswerten?

Ja, unter Umständen schon, wie nun das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 5 Sa 657/15 mit Entscheidung, verkündet am 14.01.2016, feststellte.

Demnach hat der Arbeitgeber bei dem Verdacht, dass der Arbeitnehmer den ihm im Wesentlichen zu dienstlichen Zwecken überlassenen Dienstrechner massiv für private Zwecke einsetzt, das Recht, insbesondere dessen Browser-Verlauf auszuwerten .

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann

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