Personalgespräch während der Krankheit? (Nachricht A 2017/006)


Arbeitsrecht LogoWährend einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht der arbeitgeberseitigen Weisung Folge leisten, an einem Personalgespräch teilzunehmen.

Das notwendige arbeitgeberseitige Direktionsrecht ist grundsätzlich mit dem Wegfall zur Verpflichtung Arbeitsleistung zu erbringen, suspendiert. Hierzu traf zuletzt das Landesarbeitsgericht Nürnberg mit Urteil vom 01.09.2015 7 Sa 592/14 Feststellungen.

Es bleibt gleichwohl darauf hinzuweisen, dass bestimmten Begehren des Arbeitgebers zur Durchführung von Personalgesprächen Folge geleistet werden sollte, dies vor allem vor dem Hintergrund der Bemühungen des Arbeitgebers zur Durchführung sog. betrieblichen Eingliederungsmanagements. In der Praxis sollte der Arbeitnehmer jedenfalls den beabsichtigten Gegenstand des Termins erfragen.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann