Viele Veranstalter verlangen für die Bereitstellung eines Online-Tickets Service-Kosten.
Im Fall des Landgerichts Bremen 1 O 969/15 verlangte der Online-Dienst für Tickets mit Print@Home 2,50 € Aufschlag, für den Premiumversand sogar 29,50 € Aufpreis.
Zu Unrecht, wie die Richter nun befanden.
Zum Versand sei der Online-Dienst bereits vertraglich und ohne Aufpreis verpflichtet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.