Lärm – wann ist die Musik des Nachbarn zu laut? (Nachricht M 2017/004)


Mietrecht LogoWann der hinnehmbare Lärm durch Musik oder laute Gespräche überschritten und ein betroffener Nachbar einen durchsetzbaren Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn hat, lässt sich nicht allein an der Überschreitung eines Grenzwertes festmachen.

Vielmehr komme es bei der Gesamtwürdigung auf das Durchschnittsempfinden eines verständigen Nachbarn an, so betonte das Amtsgericht Dieburg in seiner Entscheidung 20 C 607/16, verkündet am 14.09.2016.

Dennoch existierten gewisse Werte, ab welchen sicher von einer Überschreitung des zu Duldenden auszugehen sei. Dieser Wert liege bei ca. 40 dB in der Nacht und 55 dB in den übrigen Zeiten. Zudem stellen handelsübliche Handy-Apps zur Lärmmessung hinreichende Beweismittel dar, um die Ruhestörung nachzuweisen.

Signatur Artikel Christoph Schupp