Diese Neuerungen erwarten Sie im Jahre 2017 (Nachricht S 2017/001)


duesseldorfer-tabelle

Ab 01. Januar 2017 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr steigt um 7,00 € auf 342,00 € monatlich. Bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren steigt dieser Satz um 11,00 € auf 393,00 €. Kinder zwischen 12 und 17 erhalten 10,00 € mehr und damit 460,00 €. Volljährige Kinder erhalten 527,00 €.

mindestlohn

Der Mindestlohn steigt ab 2017 auf die Regeluntergrenze von 8,77 €. Bis Ende 2016 galt noch ein Mindestlohn von 8,50 €.

beitragsbemessungNach Angaben der Verbraucherzentrale NRW werden ab dem Jahre 2017 wahrscheinlich die Beitragsbemessungsgrenzen zur gesetzlichen Rentenversicherung in West-Deutschland auf 6.350,00 brutto € monatlich und in Ost-Deutschland auf 5.700,00 € brutto monatlich steigen.

Bis zu diesem Betrag sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen.

zuverdienst-bei-rentenbezug

Altersrentner sollen ab Juli 2017 die Möglichkeit erhalten, bis zu 6.300,00 € brutto jährlich als abzugsfreien Hinzuverdienst erwirtschaften zu dürfen. Verdienste, welche über diesen jährlichen Freibetrag hinausgehen, werden mit 40 % auf die Rente angerechnet.

leistungen-bei-hartz-iv

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Regelsätze beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) für Alleinstehende von 404,00 € auf                409,00 € monatlich.

Die Grundsicherung für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren erhöht sich um 21,00 € auf dann 291,00 € monatlich.

Jugendliche im Alter bis 18 Jahre erhalten künftig monatlich einen Betrag in Höhe von 311,00 €.

rentenbezuege

Die Rentenbezüge steigen im Durchschnitt um rund 2 Prozent. Die genaue Höhe der Rentenanpassung wird allerdings erst Anfang des Jahres 2017 bekannt gegeben werden.

garantiezins

Der Garantiezins sinkt auch im Jahre 2017 weiter, von jetzt 1,25 % auf dann 0,9 % p. a. Bei dem Garantiezins handelt es sich um den Zins, welchen die Versicherer unabhängig vom wirtschaftlichen  Erfolg der Anlage maximal dem Versicherungsnehmer zusagen dürfen.

grundfreibetrag

Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt für jeden Erwerbstätigen um 168,00 € jährlich, so dass er künftig für Ledige auf 8.910,00 € und für Verheiratete auf insgesamt 17.820,00 € steigt.

abgabetermin-steuern

Künftig müssen Steuererklärungen von Verbrauchern für das vorangegangene Steuerjahr nicht mehr spätestens bis zum 31. Mai des Jahres abgegeben werden, sondern erst bis zum 31. Juli.

Die neue Frist wirkt sich nach dem Willen des Gesetzgebers aber erstmals für die Steuererklärung des Jahres 2017 aus, also erstmals im Jahre 2018. Bis dahin gelten die alten Abgabefristen.

Allerdings steigt der Verspätungszuschlag bei verspätet abgegebenen Erklärungen auf monatlich 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber monatlich 25,00 €.

Signatur Artikel Schupp & Partner Allgemein

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