Rücksichtnahme in Wohnungseigentümergemeinschaft vs. Tauben füttern (Nachricht M 2016/102)


Mietrecht LogoDarf ein Miteigentümer verwilderte Tauben von seinem Balkon aus füttern, wenn diese das Allgemeineigentum und/oder Sondereigentum der anderen Miteigentümer erheblich durch Kot verdrecken?

Nein!

So entschied das AG München mit Urteil vom 23.09.2015, 485 C 5977/15. Durch das Füttern der wilden Tauben und der damit einhergehenden Verdreckung verletzt der Miteigentümer seine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 14 WEG. Das Gericht untersagte dem betroffenen Miteigentümer, künftig die Tauben zu füttern.

Pressemitteilung Amtsgericht München 72/16

Signatur Artikel Christoph Schupp