Mietwohnung und unberechtigte Gebrauchsüberlassung an nahe Angehörige (Nachricht M 2016/098)


Mietrecht LogoDer Mieter darf die an ihn vermietete Wohnung nahen Angehörigen zur Nutzung überlassen, solange er selbst die Wohnung nicht nur sporadisch nutzt und nicht den schlussendlichen Gewahrsam an ihr aufgibt.

Das Amtsgericht München hatte sich in seiner Entscheidung 424 C 10003/15 mit dem Fall einer volljährigen Tochter des Mieters zu befassen, welcher selbst die angemietete Wohnung nur für 3 Monate im Jahr nutzte, sie im Übrigen der Tochter zur alleinigen Nutzung überließ.

Das Gericht vermochte hierin weder eine nur sporadische Nutzung noch eine Aufgabe des Gewahrsams an der Wohnung zu erkennen, zumal der Mieter ohnehin dem Grunde nach berechtigt sei, nahen Angehörigen das Nutzungsrecht an der Wohnung zu überlassen.

Signatur Artikel Christoph Schupp