OLG Oldenburg – schriftliches Anerkenntnis kann Wirkung eines Feststellungsurteils haben (Nachricht S 2016/093)


Service - LogoDas Oberlandesgericht Oldenburg sah in seiner Entscheidung vom 19.12.2013, 1 U 67/13 Schadensersatzansprüche einer bei einem Verkehrsunfall geschädigten Beifahrerin als noch nicht verjährt an, obwohl sich der Unfall bereits im Jahre 1992 ereignete und der Versicherer sich aus diesem Grunde auf den Eintritt der Verjährung berief.

Während das Landgericht Osnabrück – unter Hinweis auf den Eintritt der Verjährung – noch die Klage abgewiesen hatte, argumentierte das Oberlandesgericht Oldenburg im Kern wie folgt:

Da der Versicherer außergerichtlich vier Jahre nach dem Unfall die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anerkannt habe, sei Verjährung nicht eingetreten. Der Versicherer habe mit diesem Anerkenntnis nämlich die Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils herbeiführen wollen. Da allerdings titulierte Forderungen erst nach dreißig Jahren verjähren, könne sich der Versicherer nicht mit Erfolg auf die Verjährung berufen.

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