Teilnahme an „Firmenlauf“ (Sturz = Arbeitsunfall) (Nachricht A 2016/091)


Arbeitsrecht LogoSogenannte „Firmenläufe“, zumeist zu Gunsten eines guten Zwecks, werden immer beliebter.

Greift allerdings bei einer aufgrund eines Sturzes eingetretenen Verletzung die gesetzliche Unfallversicherung ein?

Ja!

Gemäß Urteil des Sozialgerichts Detmold handelt es sich bei einem „Firmenlauf“ um ein versichertes Ereignis. Hierbei käme es insbesondere auch nicht darauf an, dass ein wesentlicher Teil der Belegschaft an diesem Lauf teilnehme (Urteil des SG Detmold vom 19.03.2016, S 1 U 99/14). Lediglich dann, wenn ein maßgebliches Missverhältnis zwischen Teilnehmerzahl und Beschäftigtenzahl bestünde, käme eine vom Versicherungsschutz umfasste betriebliche Veranstaltung nicht mehr in Betracht.

Signatur Artikel Björn-M. Folgmann

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