„Sie promoviertes Arsch“ – Kündigung durch Vermieter (Nachricht M 2016/078)


Mietrecht LogoWir hatten schon berichtet, dass die Beleidigung des Vermieters keine gute Idee ist (siehe Nachricht M 2016/040).

Mit einem weiteren Fall der Beleidigung des Vermieters durch den Mieter hatte sich das Amtsgericht München mit Urteil vom 28.11.2014 – 474 C 18543/14 – zu befassen. Im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung bezeichnete die Mietpartei den Vermieter als „promovierter Arsch“. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos.

Zu Recht, wie nun das Amtsgericht München befand. Es sah das Vertrauensverhältnis infolge der Beleidigung als derart gestört an, dass dem Vermieter das Festhalten am Mietverhältnis nicht zumutbar sei.

Mit dieser Entscheidung zeigt sich wieder einmal, dass die Beleidigung einer Mietpartei durch die andere alles andere als eine gute Idee ist.

Signatur Artikel Christoph Schupp

Amtsgericht München 474 C 18543/14 Entscheidung vom 28.11.2014

Nachricht M 2016/040